Verhalten bei Unfällen                                                            

  1. Kinder sofort aus der Gefahrenzone bringen!
  2. Warnwesten anziehen, Unfallstelle sichern (Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen –  Entfernung richtet sich nach der Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs: Auf der Autobahn mindestens 150 bis 250 m Meter vor der Unfallstelle, bei Kurven und Straßenkuppen davor; bei Liegenbleiben auf der Autobahn nicht im Pannenfahrzeug aufhalten, sondern in angemessener Entfernung hinter der Leitplanke), Verletzten helfen, Beweissicherung für Unfallhergang und -folgen, z.B. durch Fotos.
  1. In jedem Fall, wenn möglich, das Leitungsteam unter der
    Rufnummer: 05281-980811 verständigen.
  1. Die Polizei sollte auf jeden Fall hinzugezogen werden, wenn der Unfallgegner evtl. unter Einfluss von Drogen/Alkohol steht, der Unfallgegner sich weigert, seine Daten herauszugeben und/oder keine Einigung über den Sachverhalt erzielt werden kann.

Wenn es sich um einen Kleinunfall (nur Blechschaden, die Unfallbeteiligten sagen, sie sind unverletzt) handelt, kann nach Rücksprache mit dem Leitungsteam darauf verzichtet werden.

  1. Sitzordnung im Fahrzeug notieren für Polizei oder Versicherung.
  1. In jedem Fall EU-Unfallbogen am Unfallort sorgfältig und vollständig ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen, 1 Exemplar behalten!
  1. Bis zum Eintreffen der Polizei sollte nach Möglichkeit die Positionen der beteiligten Fahrzeuge nicht verändert werden und evtl. anwesende Zeugen sollten überzeugt werden, ebenfalls auf die Polizei zu warten.
  1. Vorsicht: Am Unfallort ist allein der Sachverhalt zu klären, nicht aber die Schuldfrage; kein Schuldanerkenntnis abgeben!

Allzeit eine unfallfreie Fahrt wünscht euch euer Leitungsteam!